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sgb-ii-bescheid

Wenn es um Sgb Ii Bescheid in Fachanwalt Sozialrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

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Fachanwalt Sozialrecht Sgb Ii Bescheid: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: SGG §§ 51, 78, 87, 90, 130a, 144, 160, 183, 193, SGB I, II, III, V, VI, IX, X; § 11. SGB I-XII und Sozialgerichtsbarkeit SGG. Widerspruch; § 84 SGG Klage; § 87 SGG Eilantrag — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Fachanwalt Sozialrecht Sgb Ii Bescheid: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.

SGB-II-Bescheid (Bürgergeld)

Fachlicher Kern — Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel SGB-II-Bescheid (Bürgergeld) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: SGB I, IV § 7 und § 7a, V, VI, VII, IX, X §§ 20, 24, 44, 45, 48, 50, 60 ff.; SGB II, XII; SGG §§ 54, 86a, 86b, 87, 90, 103, 109, 144, 151, 160; Pflegebegutachtung/MD-Richtlinien live prüfen.
  • Verifizierte Anker: BSG, Urteil vom 05.11.2024 - B 12 BA 3/23 R (Lehrer/Dozenten: Status immer einzelfallabhängig); BSG, Urteil vom 23.04.2024 - B 12 BA 9/22 R (Pilot/Freelancer, Eingliederung und unternehmerisches Risiko); BSG, Urteil vom 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R und Urteil vom 20.02.2024 - B 12 KR 1/22 R (GmbH-Geschäftsführer, Sperrminorität/mittelbare Beteiligung).
  • Arbeitsmodus: Immer Verwaltungsakt, Frist, Widerspruch/Klage/eA, Amtsermittlung, medizinische Tatsachen, Mitwirkungspflichten und Beweisgutachten trennen; bei Status § 7 SGB IV: tatsächliche Eingliederung, Weisung, Rechtsmacht und Unternehmerrisiko abgleichen.
  • Outputpflicht: Bescheidanalyse in einfacher Sprache, Widerspruch, eA-Antrag, Statusmatrix, medizinische Beweisfragen, Belegliste, Fristenplan oder SG-Schriftsatz.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Triage — kläre vor SGB-II-Bearbeitung

  1. Welcher Bescheid genau (Bewilligungs-, Aufhebungs-, Erstattungsbescheid)? § 40 SGB II i.V.m. §§ 45, 48 SGB X: Unterschied materiell-rechtlich entscheidend.
  2. Widerspruchsfrist 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG) — noch offen? Bei abgelaufenem Bescheid: § 44 SGB X-Überprüfungsantrag.
  3. Aufschiebende Wirkung: SGB-II-Bescheide haben grundsätzlich KEINE aufschiebende Wirkung (§ 39 SGB II) — Eilantrag § 86b SGG notwendig wenn laufende Versorgung gefährdet.
  4. Hat der Bescheid eine ordnungsgemäße Anhörung nach § 24 SGB X durchlaufen? Bei Aufhebung/Erstattung prüfen. BSG-Linie B 7 AS / B 4 AS — vor Ausgabe Aktenzeichen live in dejure.org prüfen.
  5. Ist Mandant im Karenzjahr (§ 12 Abs. 3 SGB II)? Dann erweiterte Vermögensschonung.

Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)

Weitere Rechtsprechung vor Ausgabe live in dejure.org / bsg.bund.de mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Kaltstart-Rückfragen

  1. Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 SGB II) — Ehepartner, Kinder unter 25, Lebenspartner?
  2. Welcher konkrete Punkt des Bescheids wird angegriffen (Regelbedarf-Stufe, Kosten der Unterkunft, Einkommensanrechnung, Vermögenszurechnung, Sanktion, Aufhebungs- und Erstattungsbescheid)?
  3. Wurde eine Anhörung nach § 24 SGB X vor Erlass des belastenden Bescheids durchgeführt?
  4. Droht eine Versorgungslücke — laufende Leistungen gefährdet (einstweiliger Rechtsschutz § 86b SGG notwendig)?
  5. Wie hoch ist die geltend gemachte Erstattung (§ 50 SGB X), und ist der Zeitraum bekannt?
  6. Gibt es atypische Mehrbedarfe (z.B. dezentrale Warmwasserbereitung, kostenaufwändige Ernährung, Behinderung)?
  7. Bei Sanktion: Liegt eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung vor — und ist die Pflichtverletzung tatbestandlich eindeutig?
  8. Ist der Mandant im Karenzjahr (§ 12 Abs. 3 SGB II — erste zwölf Monate SGB-II-Bezug, Vermögen nur bei Erheblichkeit)?

  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
§ 7 SGB IIAnspruchsberechtigte; Bedarfsgemeinschaft Abs. 3
§ 11 SGB IIEinkommensbegriff (alles außer explizit Ausgenommenes)
§ 11a SGB IINicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
§ 11b SGB IIEinkommensbereinigung: Werbungskosten, Versicherungspauschalen, Erwerbstätigenfreibetrag
§ 12 SGB IIVermögensberücksichtigung; Freibetrag EUR 15000 pro Person Abs. 2; Karenzjahr Abs. 3
§ 20 SGB IIRegelbedarf; Regelbedarfsstufen 1–6 (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz)
§ 21 SGB IIMehrbedarfe: Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, Ernährung, Warmwasser
§ 22 SGB IIKosten der Unterkunft (tatsächlich bis zur Angemessenheitsgrenze; Heizkosten separat)
§ 31 SGB IIPflichtverletzung; Leistungsminderung
§ 31a SGB IIHöhe der Leistungsminderung nach Pflichtverletzung — Sanktionen nach BVerfG 5.11.2019 — 1 BvL 7/16 in Schwere begrenzt
§ 39 SGB IIKein Suspensiveffekt bei Widerspruch; Ausnahme bei drohender Unzumutbarkeit
§ 41a SGB IIVorläufige Leistungserbringung bei ungeklärtem Sachverhalt
§ 43 SGB IIAufrechnung von Erstattungsansprüchen (max. 30 % des Regelbedarfs)
§ 44 SGB XRücknahme rechtswidriger Ablehnungen zugunsten des Betroffenen
§ 45 SGB XRücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (Vertrauensschutz)
§ 48 SGB XAufhebung bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse

Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)

AktenzeichenGericht/DatumTragende AussageOffene Fundstelle
B 7 AS 20/24 R (verbunden mit B 7 AS 30/24 R, B 7 AS 6/25 R)BSG 02.12.2025Regelbedarfe 2022 verfassungsgemäß; 200-Euro-Einmalzahlung hat Kaufkraftverlust kompensierthttps://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=02.12.2025&Aktenzeichen=B+7+AS+20/24+R
B 7 AS 5/24 RBSG 12.03.2025Leistungsausschluss bei BAföG-Anspruch — gestützte Abgrenzunghttps://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/2025_03_12_B_07_AS_05_24_R.html
B 4 AS 4/24 RBSG 26.03.2025§ 6b SGB II — Bundeserstattung Verwaltungskostenhttps://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/2025_03_26_B_04_AS_04_24_R.html
B 7 AS 17/24 RBSG 04.06.2025Vollstreckung von Erstattungsforderungen durch BAhttps://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/2025_06_04_B_07_AS_17_24_R.html
B 7 AS 19/24 RBSG 16.07.2025Durchschnittseinkommens-Berechnung § 41a SGB IIhttps://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/2025_07_16_B_07_AS_19_24_R.html
1 BvL 7/16BVerfG 05.11.2019Sanktionen § 31a SGB II in Höhe begrenzthttps://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1+BvL+7/16

Weitere Entscheidungen vor Ausgabe in dejure.org / bsg.bund.de live verifizieren.


Prüfschema (15 Schritte)

SchrittInhaltNorm
1Bedarfsgemeinschaft korrekt abgegrenzt?§ 7 Abs. 3 SGB II
2Regelbedarfsstufe richtig zugeordnet (1–6)?§ 20, Anlage RBEG
3Mehrbedarfe vollständig berücksichtigt?§ 21 SGB II
4Kosten der Unterkunft tatsächlich angesetzt?§ 22 Abs. 1 SGB II
5Angemessenheits-Grenze KdU mit aktueller örtlicher Rechtsprechung prüfen§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II — schlüssiges Konzept; BSG-Linie B 7 AS / B 14 AS, Aktenzeichen vor Ausgabe in dejure.org prüfen
6Heizkosten separat und angemessen?§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II
7Einkommensbereinigung § 11b korrekt?§ 11b SGB II
8Freibetrag Erwerbstätigkeit korrekt berechnet?§ 11b Abs. 2, 3 SGB II
9Vermögensfreibetrag EUR 15000 pro Person beachtet?§ 12 Abs. 2 SGB II
10Karenzjahr-Schutz greift (erste 12 Monate)?§ 12 Abs. 3 SGB II
Rechtsprechung live prüfenLive-Verifikation erforderlichkeine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
12Verfahrensfehler: Anhörung § 24 SGB X, Begründung § 35 SGB X?§§ 24, 35 SGB X
13Aufhebungsbescheid: Rechtsgrundlage § 45, 48 SGB X korrekt?§§ 45, 48 SGB X
14Erstattungsbetrag zutreffend und Aufrechnungsgrenze § 43 beachtet?§ 43 SGB II
15Eilantrag § 86b SGG nötig (kein Suspensiveffekt § 39 SGB II)?§ 86b SGG

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — SGB-II-Bescheid prüfen und anfechtenWiderspruch; Template unten
Variante A — Mandant will sofortige ZahlungEilantrag § 86b SGG parallel zum Widerspruch
Variante B — Rueckforderungsbescheid§ 45 vs. § 48 SGB X unterscheiden; Vertrauensschutz
Variante C — SanktionsbescheidVerfassungswidrigkeit BVerfGE 1 BvL 7/16 prüfen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Vollständiger Widerspruch mit KdU-Rüge

An das Jobcenter [Ort]

Az. Jobcenter: [BehAz]
BG-Nummer: [BG]
betr. [Name, Geburtsdatum] und Bedarfsgemeinschaft

Widerspruch gegen den [Bewilligungs-/Aufhebungs-/Erstattungs-]
bescheid vom [Datum], zugegangen am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht legen wir

 W i d e r s p r u c h

ein.

I. Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 SGB II)
[Korrekte Abgrenzung darstellen; ggf. Person zu Unrecht ein-
oder ausgeklammert]

II. Regelbedarf (§ 20 SGB II)
Unsere Mandantschaft wird der Regelbedarfsstufe [X] zugeordnet.
[Richtig / Falsch, weil: Begründung]

III. Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
Folgende Mehrbedarfe wurden zu Unrecht nicht berücksichtigt:
- Alleinerziehung § 21 Abs. 3 SGB II (Anlage W1)
- Kostenaufwändige Ernährung § 21 Abs. 5 SGB II wegen [Diagnose]
 (Anlage W2: ärztliches Attest)

IV. Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II)
Tatsächliche monatliche Kaltmiete: EUR [Betrag]
Angesetzt: EUR [Betrag]

Das vom Jobcenter zugrundeliegende Schlüssige Konzept ist
angreifbar, weil [Argumentation, z.B. veraltete Daten, keine
Differenzierung nach Wohnungsgrößen, keine Verfügbarkeitsanalyse]
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Betrag unterhalb der tatsächlichen Kosten ist unzulässig.

V. Einkommensbereinigung (§ 11b SGB II)
Einkommen aus Erwerbstätigkeit EUR [Betrag] brutto.
Bereinigung: Versicherungspauschale EUR 30, Werbungskosten
EUR [Betrag], Erwerbstätigenfreibetrag § 11b Abs. 2, 3 SGB II.
Fehler: [Konkrete Rechenfehler des Jobcenters].

VI. Verfahrensfehler
Eine Anhörung nach § 24 SGB X wurde vor Erlass des belastenden
Bescheids nicht durchgeführt. Dies ist heilbar (§ 41 SGB X),
aber im Widerspruchsverfahren zu korrigieren.

Wir beantragen:
1. Den Bescheid aufzuheben / zu korrigieren.
2. Die vollen tatsächlichen Kosten der Unterkunft anzuerkennen.
3. Akteneinsicht (§ 25 SGB X).

Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin für Sozialrecht]

Baustein 2 — Eilantrag § 86b SGG bei Leistungslücke

An das Sozialgericht [Ort] [Datum]

Antrag auf einstweilige Anordnung
gem. § 86b Abs. 2 SGG

[Mandant] ./. Jobcenter [Ort]

beantragen wir:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung
verpflichtet, dem Antragsteller / der Antragstellerin
vorläufig Leistungen nach SGB II in Höhe von monatlich
EUR [Betrag] (Regelbedarf + KdU) zu gewähren.

Anordnungsanspruch:
Alle Voraussetzungen des SGB II sind erfüllt (Anlage A1:
Meldebestätigung Jobcenter; Anlage A2: Einkommensnachweis;
Anlage A3: Mietvertrag). Der Widerspruch vom [Datum] ist
fristgerecht eingelegt.

Anordnungsgrund:
Ohne sofortige Leistungen drohen Mietrückstand und
Versorgungsausfall. Der Lebensunterhalt ist nicht
anderweitig gesichert. Kein Suspensiveffekt nach
§ 39 SGB II.

Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin]

Baustein 3 — Widerspruch gegen Sanktionsbescheid

An das Jobcenter [Ort]

Widerspruch gegen Sanktionsbescheid vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Sanktionsbescheid ist rechtswidrig, weil:

1. Rechtsfolgenbelehrung fehlerhaft: Die Belehrung enthielt
 keine hinreichend konkrete Benennung der verletzten Pflicht
 und der genauen Rechtsfolge (BSG-Linie zu § 31 SGB II).

2. Kein Verschulden: Die Pflichtverletzung war nicht ver-
 schuldet, weil [konkreter Grund: Krankheit, Irrtum,
 Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
 Sanktionen sind nur bei Verschulden verfassungskonform.

3. Verhältnismäßigkeit: Die festgesetzte Minderung von [X %]
 Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
 muss ein Härteparagraph greifen.

Wir beantragen: Aufhebung des Sanktionsbescheids.

Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

PositionTrägerBeweismittel
Bedarfsgemeinschaft korrektJobcenter (Nachweis)Melderegister, Behördenauskunft
Einkommen korrekt angerechnetJobcenterLohnnachweis, Steuerbescheid
Angemessenheitsgrenze KdUJobcenterSchlüssiges Konzept; Verfügbarkeitsanalyse
Mehrbedarfe (Atypischer Bedarf)KlägerÄrztliches Attest, Nachweise
Pflichtverletzung (Sanktion)JobcenterAktenlage; Rechtsfolgenbelehrung vorhanden
Kein Verschulden (Gegenargument)KlägerKrankheitsattest, Schriftverkehr
Vertrauensschutz § 45 SGB XKlägerBescheid, Handeln in gutem Glauben

Fristen und Verjährung

FristGrundlageInhalt
Ein Monat§ 84 Abs. 1 SGGWiderspruchsfrist nach Bekanntgabe
Vier-Tage-Fiktion§ 37 Abs. 2 SGB X (seit 01.01.2025)Bekanntgabe: vierter Tag nach Aufgabe zur Post
Drei-Tage-Fiktion§ 37 Abs. 2 SGB X a.F.Für Bescheide vor dem 01.01.2025
Ein Monat§ 87 Abs. 1 SGGKlagefrist nach Widerspruchsbescheid
Vier Jahre§ 44 SGB XRücknahme rechtswidriger Ablehnungen zugunsten
Zehn Jahre§ 45 Abs. 3 SGB XRücknahme rechtswidrig begünstigender VA (Betrug)

Typische Gegenargumente des Jobcenters

Jobcenter-ArgumentRechtliche Gegenstrategie
Rechtsprechung live prüfenkeine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
"Einnahmen als Einkommen angerechnet"§ 11a SGB II: Ausnahmen prüfen (Aufwandsentschädigungen, Wohngeld, Kindergeld-Teile)
"Vermögen vorhanden"§ 12 Abs. 2: Freibetrag EUR 15000 pro Person; Karenzjahr § 12 Abs. 3; Schonvermögen (Hausrat, Altersvorsorge)
Rechtsprechung live prüfenkeine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
"Aufhebung § 48 SGB X korrekt"Handlungs-/Kenntnis-Verschulden nicht vorhanden; Vertrauensschutz § 45 SGB X
"Vorläufige Leistung § 41a wird endabgerechnet"Höhe der Nachforderung begrenzt; Billigkeitslösung § 43 SGB II
"Keine Anhörung nötig"§ 24 SGB X gilt bei allen belastenden VA; Heilung nur im Widerspruch, nicht im Bescheid

Streitwert / Kosten

PositionRichtwert
Streitwert Bürgergeld-KlageStrittiger Nachzahlungsbetrag oder Jahreswert monatlicher Mehrleistungen
Gerichtskosten SGKostenfrei § 183 SGG (Betroffene)
AnwaltsgebührenPKH regelmäßig bewilligbar; Wahlanwalt EUR 400 bis 800 (erste Instanz)
Eilverfahren § 86b SGGHälfte Hauptsache-Streitwert; PKH beantragen
AkteneinsichtGebührenfrei § 25 SGB X

Strategische Empfehlung

FallkonstellationEmpfehlung
KdU-KürzungSchlüssiges Konzept des Jobcenters prüfen; Mietspiegel / Marktatlas gegenüberstellen
Rechtsprechung live prüfenkeine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Aufhebungs-/Erstattungsbescheid§ 45 oder § 48 SGB X Rechtsgrundlage? Vertrauensschutz und Jahresfristen prüfen
Eilschutz nötig§ 86b Abs. 2 SGG sofort stellen; kein Suspensiveffekt § 39 SGB II beachten
Mehrfach-BescheideJeden Bescheid einzeln anfechten; Sammelwiderspruch vermeiden
§ 44 SGB X-RücknahmeFür zurückliegende Zeiträume (max. 4 Jahre) effektiv nutzen

Ausgabe — Berechnungsprüfung

  • Berechnungstabelle Soll vs. Bescheid pro Position (Regelbedarf, Mehrbedarfe, KdU, Einkommen, Vermögen).
  • Differenzberechnung pro Monat; bei Abweichung Übergabe an fachanwalt-sozialrecht-widerspruch-sozialleistung.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-sozialrecht-widerspruch-sozialleistung — allgemeine Widerspruchslogik
  • fachanwalt-sozialrecht-erwerbsminderungsrente — wenn Bürgergeld wegen EM-Rentenprozess läuft
  • fachanwalt-sozialrecht-vergleich-sg-widerspruchsverhandlung — Vergleichsstrategie

Quellen

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Installs0
GitHub Stars1.2k
LanguagePython
AddedJul 2, 2026
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