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krankenkassen-genehmigungsfiktion-13-sgb-v

Krankenkassen-Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V. Skill klaert die 3-Wochen-Frist Verlaengerung auf 5 Wochen bei MD-Stellungnahme die Rechtsfolge fiktive Genehmigung und die Voraussetzungen für den Selbstbeschaffungsanspruch. Liefert Pruefraster.

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Krankenkassen Genehmigungsfiktion 13 Sgb V

Fachlicher Anker

  • Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Fristen § 13 Abs. 3a SGB V

  • 3 Wochen ab Antragseingang.
  • 5 Wochen wenn Krankenkasse Medizinischen Dienst einschaltet.
  • 6 Wochen bei Zahnarzt-Leistungen.

Verlaengerung

  • Bei begruendetem Verzug Mitteilung an Antragsteller mit Begruendung erforderlich.
  • Schweigen = Versaeumnis.

Rechtsfolge

  • Genehmigungsfiktion: Leistung gilt als bewilligt.
  • Versicherter kann Leistung selbst beschaffen.
  • Krankenkasse erstattet Kosten.

Voraussetzungen Selbstbeschaffung

  • Frist verstrichen.
  • Versicherter darf nach BSG-Linie davon ausgehen, dass Leistung erforderlich ist.
  • Beschaffung nach Ablauf der Frist.

BSG-Aktuelle Linie

  • BSG B 1 KR 25/15 R 08.03.2016 — Genehmigungsfiktion ist konstitutiver Verwaltungsakt.
  • BSG B 1 KR 4/19 R 26.05.2020 — Modifizierung der Rechtsprechung. Aktuellen Stand verifizieren.

Pruefraster

  1. Antrag und Zugang nachgewiesen?
  2. Frist eingehalten?
  3. Verlaengerungsmitteilung erfolgt?
  4. Genehmigungsfiktion eingetreten?
  5. Selbstbeschaffung dokumentiert?

Vorlage Selbstbeschaffung

"Mit Antrag vom [Datum] habe ich Leistung X beantragt. Die gesetzliche Frist nach § 13 Abs. 3a SGB V ist am [Datum] verstrichen. Die beantragte Leistung gilt nach § 13 Abs. 3a SGB V als genehmigt. Ich habe die Leistung am [Datum] selbst beschafft. Ich beantrage Erstattung in Hoehe von [Betrag]."

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LanguagePython
AddedJun 10, 2026
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