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Datenbankrecht für App Stores und App-Datenbanken: §§ 87a-87e UrhG für App-Store-Kataloge als Datenbankherstellerrecht, Schutz gegen konkurrierende App-Verzeichnisse und Scraper, DMA-Gatekeeper-Pflichten (Art. 5-6 VO 2022/1925) für Apple App Store und Google Play sowie DSGVO bei Nutzerdaten und A...

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Datenbankrecht für App Stores und App-Daten — DMA und Herstellerrecht

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: UrhG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Mandantenfall

  • App-Store-Betreiber stellt fest, dass ein Konkurrent alle App-Metadaten (Beschreibungen, Screenshots, Bewertungen) aus seinem Store-Katalog extrahiert.
  • App-Entwickler fragt, ob der App Store seine App-Beschreibungen und Analytics-Daten als Teil seines Datenbankherstellerrechts vereinnahmen kann.
  • Wettbewerbsbehörde untersucht, ob ein marktbeherrschender App-Store als Gatekeeper nach DMA Datenzugang für Dritte ermöglichen muss.

Erste Schritte

  1. App-Store-Datenbankherstellerrecht prüfen: Wesentliche Investition des Store-Betreibers in Sammlung (App-Onboarding), Überprüfung (Compliance-Review) und Darstellung (Suchalgorithmen)?
  2. Verhältnis App-Entwickler-Rechte: App-Entwickler behalten Urheberrecht an Beschreibungen und Screenshots — Store lizenziert nur die Darstellung im Katalog.
  3. Scraping des App-Store-Katalogs bewerten: Wesentliche Entnahme von App-Metadaten ohne Lizenz (§ 87b UrhG)?
  4. DMA-Gatekeeper-Pflichten: Apple App Store und Google Play als Gatekeeper nach DMA — Interoperabilitätspflichten und Datenzugang für Business-Nutzer (App-Entwickler).
  5. Analytics-Datenbanken prüfen: In-App-Analytics und App-Store-Analytics (Ratings, Downloads) — Herstellerrecht des Store-Betreibers oder des Entwicklers?
  6. DSGVO bei Nutzerdaten: App-Store-Nutzerdaten (Kaufhistorie, Gerätedaten) — Rechtsgrundlage, Drittland-Transfer (US-Stores).

Rechtsrahmen

  • § 87a UrhG: App-Store-Katalog als Datenbankherstellerrecht — wesentliche Investition in Onboarding, Review und Darstellung von Apps.
  • § 87b UrhG: Entnahme wesentlicher Teile des App-Store-Katalogs ohne Lizenz verboten.
  • DMA Art. 5 VO 2022/1925: Gatekeeper-Pflichten — keine Selbstbevorzugung, Interoperabilitätspflichten für App Stores.
  • DMA Art. 6 Abs. 10: Effektiver Zugang für App-Entwickler (Business Nutzer) zu App-Store-Daten.
  • P2B-VO 2019/1150: Transparenzpflichten für Online-Vermittlungsdienste gegenüber Entwicklern.
  • DSGVO Art. 46: Drittlandtransfer bei Nutzerdaten in US-amerikanischen App Stores.

Prüfraster

  • Hat der App-Store-Betreiber eine wesentliche Investition in App-Onboarding und -Review-Prozesse getätigt?
  • Entnimmt der Scraper wesentliche Teile des App-Store-Katalogs (Metadaten, Bewertungen, Rankings)?
  • Behält der App-Entwickler Urheberrechte an seinen App-Beschreibungen und Screenshots?
  • Qualifiziert der App-Store als Gatekeeper nach DMA — welche Datenzugangspflichten bestehen?
  • Haben App-Entwickler nach P2B-VO Auskunftsrechte über Ranking-Algorithmen?
  • Enthält die App-Store-Datenbank Nutzerdaten — welche DSGVO-Rechtsgrundlage gilt für US-Store-Transfers?
  • Können Analytics-Datenbankrechte des Store-Betreibers dem Entwickler entgegengehalten werden?

Typische Fallstricke

  • Urheberrechte an App-Beschreibungen verbleiben beim Entwickler — Store kann kein vollständiges Datenbankherstellerrecht über entwicklereigene Inhalte beanspruchen.
  • DMA-Gatekeeper-Pflichten können den App-Store zwingen, Daten mit Entwicklern zu teilen, auch wenn Datenbankherstellerrecht dagegen steht.
  • P2B-VO Transparenzpflichten gelten auch für Ranking-Algorithmen, die App-Store-Datenbank-Suchergebnisse bestimmen.
  • DSGVO-Drittlandtransfer bei US-App-Stores erfordert Standardvertragsklauseln — wird von Nutzern oft nicht wahrgenommen.
  • Konkurrierende App-Katalog-Websites können sich auf DMA/P2B-Rechte berufen, um App-Daten zugänglich zu machen — auch gegen Herstellerrecht.

Quellen

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LanguagePython
AddedJun 22, 2026
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